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   OVG Saarland, 25.10.1968 - II R 13/68   

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OVG Saarland, 25.10.1968 - II R 13/68 (https://dejure.org/1968,897)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.10.1968 - II R 13/68 (https://dejure.org/1968,897)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Oktober 1968 - II R 13/68 (https://dejure.org/1968,897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die Anbringung einer Werbeanlage; Unzulässigkeit einer Klage infolge fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung; Auslegung einer Prozesserklärung des Prozessbevollmächtigten als Klagerücknahme; Gegenstand der Anfechtungsklage; Erlass ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11

    Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot;

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe bereits mit Urteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 - (AS 11, 7) entschieden, dass Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, der für Rechtsverordnungen die Angabe von Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz verlange, nur für Rechtsverordnungen gelte, die auf Bundesgesetzen beruhten, nicht aber auch für solche, die auf Landesgesetze zurückgingen.

    - II R 13/68 -, AS 11, 7,.

    - II R 13/68 -, AS 11, 7 (20 ff.); vgl. auch Urteil vom 12.2.2009 - 2 A 17/08 -, BRS 74 Nr. 141, jeweils zu bauaufsichtsbehördlichen Gebühren,.

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    Hinsichtlich der Vereinbarkeit von § 5 Abs. 1 SaarlGebG mit Art. 80 Abs. 1 GG weist er darauf hin, dass das OVG des Saarlandes diese Vereinbarkeit bereit im Urteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 - festgestellt habe.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat bereits mit Urteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 - (Amtliche Sammlung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Rheinland-Pfalz und Saarland (AS) 11, S. 7 - 22) entschieden, dass Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, der für Rechtsverordnungen die Angabe von Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz verlangt, nur für Rechtsverordnungen gilt, die auf Bundesgesetzen beruhen und nicht für solche, die auf Landesgesetzen beruhen; Art. 28 Abs. 1 GG verlange nicht, dass die Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips durch den Landesgesetzgeber ein Spiegelbild der grundgesetzlichem Konkretisierung für das Bundesrecht sein müsse.

    Das OVG des Saarlandes hat in seinem Grundsatzurteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 -, AS 11, 7 (20 ff.) dazu nämlich ausgeführt:.

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

    Hinsichtlich der Vereinbarkeit von § 5 Abs. 1 SaarlGebG mit Art. 80 Abs. 1 GG weist er darauf hin, dass das OVG des Saarlandes diese Vereinbarkeit bereit im Urteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 - festgestellt habe.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat bereits mit Urteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 - (Amtliche Sammlung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Rheinland-Pfalz und Saarland (AS) 11, S. 7 - 22) entschieden, dass Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, der für Rechtsverordnungen die Angabe von Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz verlangt, nur für Rechtsverordnungen gilt, die auf Bundesgesetzen beruhen und nicht für solche, die auf Landesgesetzen beruhen; Art. 28 Abs. 1 GG verlange nicht, dass die Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips durch den Landesgesetzgeber ein Spiegelbild der grundgesetzlichem Konkretisierung für das Bundesrecht sein müsse.

    Das OVG des Saarlandes hat in seinem Grundsatzurteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 -, AS 11, 7 (20 ff.) dazu nämlich ausgeführt:.

  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat bereits mit Urteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 - (Amtliche Sammlung von Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Rheinland-Pfalz und Saarland (AS) 11, S. 7 - 22) entschieden, dass Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, der für Rechtsverordnungen die Angabe von Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz verlangt, nur für Rechtsverordnungen gilt, die auf Bundesgesetzen beruhen und nicht für solche, die auf Landesgesetzen beruhen; Art. 28 Abs. 1 GG verlange nicht, dass die Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips durch den Landesgesetzgeber ein Spiegelbild der grundgesetzlichem Konkretisierung für das Bundesrecht sein müsse.

    Das OVG des Saarlandes hat in seinem Grundsatzurteil vom 25.10.1968 - II R 13/68 -, AS 11, 7 (20 ff.) dazu nämlich ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73

    Zulassung zum mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung;

    Diese Bestimmung wendet sich unmittelbar allein an den Bundesgesetzgeber (BVerfGE 34, 52 [BVerfG 10.10.1972 - 2 BvL 51/69] [59] = DÜV 1973; 132, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; ebenso BVerwGE 21, 253; BVerwG, DVBl. 1970, 676 = ZBR 1970, 184 [BVerwG 19.03.1970 - BVerwG II C 87/65] ; OVG Saarlouis, Urteil II R 13/68 vom 25.10.1968 , AS 11, 7; Wolff, Archiv des öff.
  • VG Saarlouis, 09.09.2019 - 3 K 132/18

    Rechtmäßigkeit einer Bearbeitungsgebühr für den durch die Absetzungen von der

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Verwaltungsaufwand genau errechnet wird; es genügt, dass er sachgerecht geschätzt und der Gebührenkalkulation zugrunde gelegt wird(So die Rspr. der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. nur Urteil der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 31.10.2008 -11 K 86/08-, juris, m.w.N.; Urteil der 5. Kammer des VG des Saarlandes vom 19.01.2011 -5 K 897/09- unter Hinweis auf die Grundsatzentscheidung des OVG des Saarlandes zu § 6 SaarlGebG vom 25.10.1968 -II R 13/68-, AS 11, 7 (20ff.); vgl. auch BVerfG, Urteil vom 19.03.2003 -2 BvL 9/98 u.a.-, wo ausgeführt wird "Die verfassungsrechtliche Kontrolle der gesetzgeberischen Gebührenbemessung, die ihrerseits komplexe Kalkulationen, Bewertungen, Einschätzungen und Prognosen voraussetzt, darf daher nicht überspannt werden.
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